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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in BW | 94 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 660264 | ||
Datum | 30.12.2010 15:12 MSG-Nr: [ 660264 ] | 42422 x gelesen | ||
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Geschrieben von Johannes Schnell In meinem Umkreis habe ich es bisher so gesehen, dass die Städte ziemlich zurückgehalten habe, was das Finanzieren von Führerscheinen anbelangt. In der Regel blieben dann die übrig, die beruflich mit solchen Gerät fahren. Allerdings ist die Anzahl dieser Kameraden nicht ausreichend. Und? In jedem Bundesland gelten solche bzw. sinngemäße §§ für die Aufgaben der Gemeinden: § 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie hat insbesondere 1.die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie aus- und fortzubilden, 2.die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten, 3.für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen, 4.die für die Aus- und Fortbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen und ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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