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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Indienststellung LF-KATS | 352 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658755 | ||
Datum | 18.12.2010 08:55 MSG-Nr: [ 658755 ] | 457768 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Bosch Und zu meiner KAT-Schutzzeit waren die geübten Einsatzzenarien ( mehrmals Ahrweiler und Wesel) solche, wo wir die 3tlg brauchten. da wurden ganz andere Szenarien mit ganz anderen Einheiten geübt, die von zerstörten Stadtteilen aufgrund kriegerischer Einwirkungen ausgingen. Diese Szenarien hat man um 1990 herum schon final beerdigt...! Vielleicht sollte man sich langsam mal daran gewöhnen, dass man heute seitens des Bundes die Fahrzeuge geplant hat für - Wasserförderung über lange Wegestrecken im Zuge von Großbränden (auch der Vegetation) - Unterstützung der Dekon-Einheiten Die primäre Menschenrettung läuft seit 1945 mit denen der normalen Gefahrenabwehr und wird seit ca. 1990/91 auch offiziell so im KatS geplant, Auszug aus http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/fuehrung_in_grossschadenslagen.html: 1994/95 wurden die KatS-Einheiten und -Einrichtungen des Bundes aufgelöst und die STAN außer Kraft gesetzt. Aus den STAN-Fahrzeugen der LZ-W wurden „Wasserversorgungs-Komponenten“, bestehend aus je einem LF 16-TS sowie einem SW 2000-Tr (die allerdings häufig gar nicht als solche vorhanden waren, sondern durch „Platzhalterfahrzeuge“, z.B. LF 16-TS oder SKW aus LSHD-Altbeständen dargestellt wurden). Die Komponenten waren aber nicht als taktische Einheiten zu verstehen, sondern nur als Rechengröße für die Zuteilung auf die Länder und Kreise. Die „überzähligen“ LF 16-TS wurden im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung umverteilt oder zusammen mit den RW 1 an die Kommunen zur weiteren Nutzung übergeben. Sie halfen dort aber nur feuerwehrtechnisch bedingt und zeitlich befristet weiter, insbesondere wegen des Mangels eines Löschwasserbehälters beim LF 16-TS und bereits veralteten Geräten zur THL auf dem RW 1. Mit der Auflösung der Einheiten und Einrichtungen nach STAN durch den Bund endete in vielen Feuerwehren und auch anderen Hilfsorganisationen eine seit dem Krieg erlebte Zweigleisigkeit zwischen den täglichen (i.d.R. örtlichen) Einsatzstrukturen und der Zivilschutz-Struktur mit anderen Einheitsgliederungen (oft eher „erzwungene“ Zusammenarbeit in den ZS-Zügen), anderen Führungsstrukturen und auch anderen Führungspersonen. Insbesondere vom Grundwehrdienst freigestellte Helfer mussten oft zwei Herren dienen, da sie neben ihrer „Stammeinheit“ auch zusätzlich Dienst in überörtlichen ZS-Zügen leisten mussten. Neue übergeordnete Strukturen oder gar Regelungen erschienen den meisten lokalen Einsatzkräften daher als lästig bzw. verzichtbar und wurden eher als „überflüssig“ oder gar „sinnlos“ bekämpft, denn als sinnvolle oder gar notwendige Führungsmöglichkeit gefordert. Einige Länder, z.B. Hessen, führten aber überörtliche Gliederungen, sog. „KatS-Züge“, auch nach Wegfall der Bundesvorgaben auf Kreisebene fort. Die neuesten Planungen des Bundes im Zivilschutz sehen wieder bundeseinheitliche Einheiten zur Katastrophenabwehr vor. So hat der Bund 2009 den Aufbau einiger medizinischer Großverbände („Medizinische Task Force“ – MTF) begonnen, die zur Unterstützung der Länder bei einem Massenanfall von Verletzten großen Ausmaßes durch Betreuungs- und Sanitätsdienstaufgaben dienen sollen. Die sog. „Analytischen Task Forces“ sind hochspezialisierte Einheiten der ABC-Abwehr die, von gegenwärtig fünf Standorten im Bundesgebiet aus, die Länder insbesondere bei der Identifizierung von Gefahren durch ABC-Stoffe unterstützen sollen. Im Aufgabenbereich Brandschutz jedoch verfolgt der Bund nach wie vor die Strategie der Unterstützung durch Einzelfahrzeuge. Bei diesen als „Unterstützungskomponente“ bezeichneten Fahrzeugen räumt der Bund den Ländern gewisse Wahlmöglichkeiten ein, damit die Bundesfahrzeuge die jeweiligen Länderkonzepte möglichst gezielt und sinnvoll ergänzen . Einige größere Schadenereignisse, namentlich Naturkatastrophen oder auch mehrtägige Großbrände, haben gezeigt, dass es nach wie vor Bedarf an bekannten, lagebezogen zusammengeführten großen Taktischen Verbänden gibt, um gerade bei überörtlichen Hilfeleistung größeren Umfangs den Kräfteansatz plan- und führbar zu machen. Zwischenzeitlich gibt es daher in mehreren Ländern wieder Vorgaben für taktische Verbände oberhalb des Zuges, insbesondere zur Katastrophenabwehr, dazu mehr im folgenden Kapitel. Dass die Vereinheitlichung wieder einmal auf Landesebene, teilweise sogar auf Bezirks- oder Kreisebene, ihre Grenze findet, muss wohl als scheinbar unausweichliche und in der Regel sachlich nicht begründbare Erschwernis im Deutschen Feuerwehrwesen weiterhin ertragen werden… ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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