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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 29 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 657945 | ||
Datum | 12.12.2010 21:55 MSG-Nr: [ 657945 ] | 11890 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Thorben Gruhl Du willst den hier angegebenen Absatz nicht ernsthaft als gesetzliche Forderung zur Kontrolle bezeichnen? Da steht nix von "Unternehmer muss sich regelmäßig Führerschein zeigen lassen". Die Juristerei ist nunmal nicht ganz so einfach, als dass man immer sagen könnte: "wo steht das". Das steht oft ganz Wischi waschi im Gesetz und für den Laien nicht erkennbar, ergibt aber erst aus der dazugehörigen Rechtsprechung etc. Fakt ist, dass bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eigentlich immer erstmal gegen den Halter ebenfalls eine Anzeige gefertigt wird. Und das dürfte für die Feuerwehr rein rechtlich der jeweilge Löschgruppenführer sein, dem letztlich die Halterpflichten obliegen. Ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht ist dann etwas anderes - je nachdem kostet es zumindest mal ein paar hundert EUR Anwaltskosten, um da rauszukommen. Die Kontrolle der Fahrer im geschäftlichen Bereich durch die Fuhrparkverantwortlichen bzw. ab Dezember 2011 aufgrund einer Europarechtlichen Verordnung wird ganz massiv verschärft. Der dann eingeführte "Verkehrsleiter" muss dann in jedem Unternehmen installiert werden, die unter den gewerblichen Güterverkehr fallen und ist für die Überwachung der Fahrer verantwortlich. Und da gibt es eine sog. "Todesliste" für schwere Verstöße, die können dann zum Entzug der Lizenz zur Güterbeförderung führen, d.h. existenzgefährdend werden. Ist letztlich für die Feuerwehr nicht ganz so extrem, aber man sollte es zumindest immer wieder mal kontrollieren. Wir machen es im Rahmen der jährlichen Fahrerbelehrung (morgen wieder). Allerdings ist alle 6 Monate auch nicht ganz verkehrt. Im Bereich von Straftaten ist das ja im Regelfall die Untergrenze für die Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber letztlich ist das wohl eher eine Vertrauensfrage zwischen Löschgruppenführung und dem einzelnen FA. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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