Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | RD - KS - EA / EA im RD vor dem aus ? | 23 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 657199 |
Datum | 06.12.2010 20:22 MSG-Nr: [ 657199 ] | 7723 x gelesen |
Katastrophenschutz
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Geschrieben von Ingo zum FeldeEigentlich nichts aber wo findest du die Rechtsgrundlagen? Wenn du die dann gefunden hast musst du nur noch das Problem mit der Gefahrenabwehr klären.
Hallo,
die Mitfahrt auf Rettungsmitteln der Kommune ist überhaupt kein Problem, lässt sich auf der Ebene KatS begründen und ist über diesen auch versicherungstechnisch kein Problem. Man muss nur wollen!!! Bei uns wird das z.B. mit SanH der DLRG so gemacht.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
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