News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Novelierung des JMStV | 14 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 656292 | ||
Datum | 30.11.2010 15:35 MSG-Nr: [ 656292 ] | 4926 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Kai Schaumann Welchen Bereiter kann rechtsicher eine solche Klassifizierung durchführen? Rechtssicher macht das die "FSM": Zitat von Telemedicus.info Während große Inhalte-Anbieter sich einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle unterwerfen können, die eine solche Einordnung rechtssicher vornehmen darf, bleibt den kleinen Inhalteanbietern dieser Weg verwehrt – der Jahresbeitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft in der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beträgt mindestens 4.000 Euro. Dazu noch die SpON-Meldung, eine Meldung von t3n.de (war heute mein Thema-Einstieg) und ein Beitrag eines Anwaltes über den ich danach gestolpert bin. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|