News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten und Einsatzkräfte | 9 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 655934 | ||
Datum | 28.11.2010 12:14 MSG-Nr: [ 655934 ] | 3070 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sascha Horand Dieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte. Lies mal nach, was zum Gewässerschutz so an Grundsätzen und Gesetzen existiert... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|