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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechte | 19 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648746 | ||
Datum | 11.10.2010 22:46 MSG-Nr: [ 648746 ] | 5373 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Frank Eisenblaetter Ich warte ja auf die Fachleute hier im Forum: Ist alleine das Überfahren der Haltelinie ein Rotlichtverstoß? Das habe ich anders in Erinnerung. nein, alleine das Überfahren der Haltelinie macht noch keinen Rotlichtverstoß. Rot ordnet an "Halt vor der Kreuzung" Die Haltlinie (ja, ohne 'e' in der Mitte...) ordnet u.a. für den Fall der Lichtzeichen an, wo zu halten ist. Für "trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie gehalten" habe ich erstmal nur eine Tatbestandsnummer für "mit Gefährdung" gefunden, dann soll das 50 Euro kosten (Eintrag in Flensburg inklusive). Demnach müsste es "ohne Gefährdung" ein Verwarngeld werden. Rein praktisch wird es aber beim "Platzmachen" schwierig, die Haltlinie zu überfahren ohne einen Rotlichtverstoß zu begehen: kurz hinter der Haltlinie befindet sich i.d.R. die Fußgängerfurt, und die gehört IIRC schon zum Schutzbereich der Kreuzung. Gruß, Henning P.S.: kurze Google-Recherche ergibt für einen Fall ein Verwarngeldangebot von 10 EUR für "nur Haltelinie" | ||||
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