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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPolizist als Ortsbrandmeister (Niedersachsen)32 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW641248
Datum22.08.2010 23:32      MSG-Nr: [ 641248 ]17208 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Sven Reimer- Organisationen und Einrichtungen im Sinne der Virschrift sind z.B. DRK, MHD, Johanniter, ASB, THW
- Weitere Organisationen und Einrichtungen die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können sind die Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen von Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Flughafenfeuerwehr, etc. soweit die Beschäftigten auch oder ausschließlich dort Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsaufgaben wahrnehmen oder bei der Katastrophenbekämpfung zum Einsatz kommen!
- Zuständige Stelle für eine etwaige Entscheidung ist die zuständige Gemeinde oder der zuständige Landkreis
- Bei leitenden Funktionen innerhalb einer FF wird dies nur in Ausnahmefällen hingenommen werden können
- Hat man sich seitens des Trägers der Feuerwehr jedoch dazu entschlossen, geht die Dienstpflicht in der Feuerwehr u.a. auch dem allgemeinen beamtenrechtlichen Dienstpflichten vor.
- Es ist Aufgabe der Verwaltung, die Zugehörigkeit zur Gemeindefeuerwehr der betreffenden Organisation oder Einructung mitzuteilen.

Unterm Strich betrachtet lese ich folgendes heraus:

Es gibt keinerlei Hinderungsgründe warum a) ein Polizeibeamter nicht in eine FF eintreten darf und b) er keine Führungsfunktion einnehmen darf und c) er nicht Ortsbrandmeister werden dürfte.


Ich dagegen lese:

- Auch die Polizei ist ganz selbstverständlich eine der Stellen, die bei der Katastrophenbekämpfung eingesetzt wird
- damit muss über die Aufnahme eines Polizeibeamten in die FF im Einzelfall entschieden werden
- eine leitende Funktion wird er nur in Ausnahmefällen übernehmen dürfen
- die Dienstpflicht in der FF geht der Dienstpflicht bei der Polizei vor
- die Gemeinde teilt genau das dem polizeilichen Dienstherren mit (und ich bin gespannt, wie der darauf reagieren würde...)

Das alles halte ich aber für blanke Theorie, genauso wie der Vorrang der FF-Dienstpflicht gegenüber einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Von daher sehe ich praktisch keinen Unterschied zwischen einem Polizeibeamten oder einem x-beliebigen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz nicht abkömmlich ist. Letztlich braucht man noch nichtmals das Arbeitsverhältnis dafür, auch mit kleinen Kindern zu Hause kann man/frau nicht einfach so zur Feuerwehr weglaufen.

Gruß,
Henning



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 20.08.2010 23:47 Patr7ik 7G., Nordstemmen/ OT Heyersum
 20.08.2010 23:52 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 20.08.2010 23:55 Patr7ik 7G., Nordstemmen/ OT Heyersum
 20.08.2010 23:59 Mark7us 7R., Höhenrain
 21.08.2010 09:05 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 21.08.2010 11:35 Mark7us 7R., Höhenrain
 21.08.2010 15:34 Jako7b T7., Bischheim
 21.08.2010 21:32 Mark7us 7R., Höhenrain
 22.08.2010 12:41 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
 22.08.2010 15:54 ., Kirchheim unter Teck
 23.08.2010 21:35 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
 22.08.2010 16:14 ., jetzt Dortmund
 22.08.2010 16:19 ., Kirchheim unter Teck
 23.08.2010 22:21 Klau7s-D7iet7er 7 B.7, Borken
 21.08.2010 00:06 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 21.08.2010 00:10 Patr7ik 7G., Nordstemmen/ OT Heyersum
 21.08.2010 00:18 Mark7us 7R., Höhenrain
 21.08.2010 04:49 Sven7 R.7, Cuxhaven
 21.08.2010 07:34 ., Kirchheim unter Teck
 21.08.2010 10:44 Sven7 R.7, Cuxhaven
 21.08.2010 16:57 ., Kirchheim unter Teck
 21.08.2010 17:07 ., Obernkirchen
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 21.08.2010 23:48 Mark7us 7F., Altencelle
 22.08.2010 08:50 Klau7s-D7iet7er 7H., Bad Harzburg
 22.08.2010 16:27 Klau7s-D7iet7er 7 B.7, Borken
 22.08.2010 16:34 ., Kirchheim unter Teck
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