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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachalarmierung RD: Wem 'gehört' bis dahin ein Verletzter?7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.636196
Datum26.07.2010 10:44      MSG-Nr: [ 636196 ]2310 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffHeilpraktiker werden nach dem Gesetz als Heilpraktiker bei der Ausübung der Heilkunde eigenverantwortlich tätig.
Und damit sind sie für die Behandlung auch verantwortlich.

Okay, nun verstanden.
@Michael und Matthias: Danke


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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 26.07.2010 09:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 26.07.2010 10:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.07.2010 10:44 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 12:49 Simo7n S7., Sievershausen/Lehrte
 26.07.2010 13:02 Matt7hia7s O7., Waldems

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