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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ärger in der Schule nach FW-Einsatz | 78 Beiträge | ||
Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 629906 | ||
Datum | 16.06.2010 14:07 MSG-Nr: [ 629906 ] | 19052 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bohlen so denn, übrigens hat ein klärendes Gespräch meistens eine positive Wirkung, die Klagekeule kann man später ziehen, Klar, sollte man als Erstes probieren. Man muss aber darauf achten, dass keine Fristen verstreichen. Auf einigen Zeugnissen steht das mit dem Widerspruch und der Frist auch drauf. Für einen Widerspruch muss man im Allgemeinen entweder etwas schreiben oder für den Widerspruch persönlich erscheinen und das zu Protokoll geben. Beides sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dann hat man erstmal wieder Zeit. Geschrieben von Bjoern Bittner …, was dafür sorgt das dieser Kamerad nun keinen "erweiterten Abschluß" erhält… Was auch immer damit genau gemeint ist, es schient ja um etwas zu gehen. Wie von einigen Vorgeschlagen ist sich Hilfe/Beistand vor Ort zu holen sicher nicht verkehrt. Kann man über den Wehrführer beim Rechtsamt, dem Sozialarbeiter der Schule oder halt einem Anwalt (ggf. gibt es da ja auch Prozesskostenhilfe, das wird einem der Anwalt dann sagen können) versuchen. Welche Erfolgsaussichten man damit hat, das kommt natürlich darauf an, wie der Fall sich nun wirklich zugetragen hat und wie ihn die entscheidenden Personen beurteilen. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | ||||
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