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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ärger in der Schule nach FW-Einsatz | 78 Beiträge | ||
Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 629837 | ||
Datum | 15.06.2010 23:32 MSG-Nr: [ 629837 ] | 19717 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber So? Haben es die Lehrer da nicht so mit dem Rechnen? Nur so am Rande. Durchschnittsnotenberechnung ist eh immer so eine Sache. Wenn ich mich richtig erinnere, dann ginge das eigentlich nur, wenn eine 1 doppelt so gut wie eine 2 und eine 2 doppelt so gut wie eine 4 wäre, das ist es aber wohl nicht. Gemacht wird es aber dennoch. Geschrieben von Bjoern Bittner … Durch sein Fehlen wurde dem Schüler eine "6" eingetragen. Über die 6 kann er sich beschweren, mit dem Lehrer diskutieren, dem Schulleiter sprechen… usw., im Normalfall (kann also Ausnahmen geben) aber nicht klagen. Bei der Zeugnisnote ist das etwas anderes. Das Zeugnis ist ein Verwaltungsakt. Gegen den kann man Widerspruch einlegen. Frist hierfür ist wahrscheinlich noch immer 4 Wochen. Am Besten einen kurzen Dreizeiler an die Schule verfassen (gerne per Einschreiben oder Empfang bestätigen lassen). Besondere Formen oder eine umfassende Begründung sind von seiner Seite erstmal nicht so wichtig, er ist nur der „dumme“, schutzbedürftige Bürger. Die Schule muss dann reagieren. Sie kann die Note ändern oder muss durch die Aufsichtsbehörde den Fall prüfen lassen. Wie im Einzelfall entschieden wird ist immer schwer zu sagen. Zwei Juristen = drei Meinungen. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Meine letzte Verwaltungskundeprüfung ist schon etwas her. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | ||||
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