News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eigenunfälle, war: Heute bei SZ-Online, Tragischer VU | 3 Beiträge | ||
Autor | Nico8le 8G., Pulsnitz / Sachsen | 626918 | ||
Datum | 26.05.2010 21:36 MSG-Nr: [ 626918 ] | 3606 x gelesen | ||
Mittwoch, 26. Mai 2010 (Sächsische Zeitung) Bewährungsstrafe für Todesfahrer von Pulsnitz Von Reiner Hanke Zwei Menschen hatte der Autofahrer bei Pulsnitz in den Tod gerissen. Die Staatsanwaltschaft forderte gestern Gefängnis dafür. Fast eine Stunde spannte Strafrichterin Marion Hirsch gestern am Kamenzer Amtsgericht das Publikum auf die Folter: Dann verkündete sie das Urteil im Prozess gegen Jens L. Der Hauswalder stand wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr vor Gericht. Dafür droht ihm eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese Strafe wird zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Am 25. Oktober 2008 war L. mit Bekannten gegen 22 Uhr mit seinem Opel auf dem Weg zur Disko. Bei einem riskanten Überholmanöver zwischen Pulsnitz und Niedersteina riss er den Pulsnitzer Feuerwehrchef Reinhold Hennig und seine Mutter Hilde in den Tod. Weitere fünf Menschen in beiden Fahrzeugen wurden zum Teil schwer verletzt. In einer vierstündigen Verhandlung wurden die schrecklichen Ereignisse noch einmal aufgerollt. Acht Zeugen und zwei Gutachter kamen dabei zu Wort. Die Zeugenaussagen der Frau des toten Feuerwehrleiters und seines Vaters, Jutta und Berthold Hennig, wurden durch die Richterin verlesen. Der 87-jährige Vater muss in Folge des Unfalls derzeit erneut im Krankenhaus behandelt werden. Entschuldigung bei Opfern Jutta Hennig sei emotional und seelisch nicht in der Lage, dem Prozess beizuwohnen, so Richterin Hirschberg. Den beobachteten gestern an die 50 Gäste. Darunter Angehörige der Opfer und zahlreiche Feuerwehrleute. Mehr als eineinhalb Jahre mussten sie darauf warten. Der Angeklagte, ein 30-jähriger Maurer, verfolgte den Prozess meist mit gesenktem Kopf, den Blick starr auf seine Unterlagen gerichtet. Mit tränenerstickter Stimme bat er die Hinterbliebenen und alle anderen Unfallbeteiligten um Entschuldigung für Schmerz und Leid, das er über sie gebracht habe. Er habe geglaubt, ohne die Gefährdung anderer überholen zu können und genug Sicht zu haben. Wie aus dem Nichts sei das Auto der Hennigs erschienen. Dann krachte es. Staatsanwalt Rainer Schneider hielt dem entgegen: Grob fahrlässig und rücksichtslos sei das Verhalten gewesen. L. habe trotz Ortskenntnis in einer unübersichtlichen Rechtskurve einen Pkw und einen Milchlaster mit Anhänger überholt, das Überholverbot missachtet. Laut Zeugenaussagen sei er sogar gewarnt worden und habe die Chance verstreichen lassen, hinter dem Laster einzuscheren. Das sei an der Grenze zu einer vorsätzlichen Tat. Härtere Strafe gefordert Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine wesentlich härtere Strafe gefordert. Schneider plädierte darauf, die Gefängnisstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Jens L. habe den Tod von zwei Menschen verursacht. Fünf weitere seien zum Teil schwer verletzt worden: „In drei Fällen haben sie dauerhafte Schäden erlitten“, so Schneider. Der Vertreter der Nebenklägerin Jutta Hennig, Rechtsanwalt Martin Bandmann, ging noch weiter. Er forderte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Der Angeklagte habe eine ganze Familie zerstört und nicht den Mut gefunden, sich schon eher zu entschuldigen. An der Tat und der menschlichen Schuld, die L. auf sich geladen habe, sei „nichts zu rütteln“, räumte auch seine Rechtsanwältin Kathleen Großmann ein. Was ihn in dem Moment angetrieben habe, bleibe im Dunkeln. Er sei aber geständig gewesen, habe ein straffreies Leben geführt und sei bisher nicht als Raser aufgefallen. Auch sei L. mit Lebensgefährtin und Tochter sozial eingebunden. Sie bat die Richterin, das alles zu berücksichtigen. Für das Bewährungsurteil von Richterin Hirschberg war letztlich wohl auch „die glaubhafte Reue“ des Mannes ausschlaggebend. Dass er zu seiner Verantwortung für den Tod zweier Menschen stehe. Sie gehe davon aus, dass er keine Straftaten mehr begehen werde. Die Enttäuschung über das Bewährungsurteil war in den Gesichtern der Familienangehörigen deutlich abzulesen. Rechtsanwalt Martin Bandmann: „Zufrieden sind wir alle nicht.“ Die Situation müsse nun in Ruhe durchdacht werden. Jetzt sei zu entscheiden, ob eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht angestrebt werden sollte. Nur mal so als Schluss bemerkt... ich fand diesen Thread über den Unfall damals unter aller Sau. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|