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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 626373 | ||
Datum | 21.05.2010 14:15 MSG-Nr: [ 626373 ] | 6198 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Kahl Ich denke auch, dass hier ein Schadenersatzanspruch besteht. Dieser resultiert meiner Ansicht nach daraus, dass der Feuerwehrangehörige zum Einen zur Teilnahme an den Einsätzen verpflichtet ist, ihm zum Anderen aber kein Schaden daraus entstehen darf. Nirgendwo scheint geschrieben zu stehen, dass diese Regelung explizit nur das Arbeits- oder Dienstverhältnis betrifft, noch steht geschriegen, dass die Verpflichtung zur Einsatzteilnahme bei einem voraussichtlichen Schaden von XX€ (im privaten Bereich) aufgehoben ist. Zumindest in Niedersachsen kann ich davon nichts finden. in RLP steht schon geschrieben, dass es sich nicht nur um das Dienst- oder Arbeitsverhältnis dreht. Dies ist durch die Novelierung sogar explizit gestärkt worden. Es scheint sich darum zu drehen, was zumutbar ist? | ||||
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