Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | unzumutbare Nachteile durch Einsatz? | 29 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 626298 |
Datum | 21.05.2010 10:51 MSG-Nr: [ 626298 ] | 7029 x gelesen |
Hallo Jürgen,
Geschrieben von jürgen schmitzunzumutbaren
In dem unbestimmten Rechtsbegriff "unzumutbar" liegt das Problem.
Dieser ist m.E. so auszulegen, dass der Kamerad die Kosten für die Karten nicht erstattet bekommt.
§ 13 selbst bestimmt, dass das Nachteilsverbot insbesondere für Nachteile im Arbeits- und Dienstverhältnis besteht.
Gemeint sind also wirklich erhebliche Nachteile - und damit nicht der Ersatz für Karten eines Fußballspiels, Kinokarten usw.
Ein wirkliches Wahlrecht, ob der Kamerad zum Einsatz oder zum Fußball geht hat er (juristisch) nicht, er muss zum Einsatz.
Jedenfalls dann, wenn er den Piepser hört, sich wohl und gesund fühlt ..., ihr versteht worauf ich hinaus will.
MfG, Thomas Klee
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
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| 21.05.2010 10:25 |
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jürg7en 7s., Trier |
| 21.05.2010 10:38 |
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Oliv7er 7H., Meppen |
| 21.05.2010 10:51 |
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Thom7as 7K., Hermeskeil | |