Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge |
Autor | Mark8 F.8, Wartenberg / Hessen | 624031 |
Datum | 04.05.2010 21:10 MSG-Nr: [ 624031 ] | 10491 x gelesen |
Infos: | 13.12.12 Lauffeuer: Artikel zum Bundeskinderschutzgesetz 13.12.12 DBJR: Arbeitshilfe Bundeskinderschutzgesetz
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If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
Geschrieben von Henning KochDer Antragsteller geht mit Personalausweis und IIRC 13 EUR in der Hand zum "Amt", beantragt dort das Führungszeugnis der Belegart "O" und gibt an, an welche Behörde und mit welchem Verwendungshinweis es verschickt werden soll.
Genau richtig!
und ein Führungszeugnis der Belegart "O" wird nur an Behörden versendet.
Man hat aber als Betroffener die Möglichkeit dieses an das nächste Amtsgericht senden zu lassen und es dort vorher selbst einzusehen. Dies muss aber bei der Beantragung schon angegeben werden.
Mit nach Hause bekommt man es aber nicht, es sei denn irgendwo ist was schief gelaufen.
Die Kosten werden für den angesprochenen Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Regel vom Arbeitgeber erstattet. So zumindest bei den hiesigen Kindertagesstätten u.ä.
Wo ist denn das Problem ?
Kein Eintrag = alles OK
Problematischer Eintrag = Prüfung, ob eine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vertretbar ist.
Gruß
Mark
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