Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623619 |
Datum | 02.05.2010 20:46 MSG-Nr: [ 623619 ] | 10197 x gelesen |
Infos: | 13.12.12 Lauffeuer: Artikel zum Bundeskinderschutzgesetz 13.12.12 DBJR: Arbeitshilfe Bundeskinderschutzgesetz
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Heinrich BrinkmannDie eizige Frage, die bleibt, ist: Was muß man als Jugendlicher, der in die FF aufgenommen werden will, angestellt haben, damit es eingetragen wird?
Das ist ein sehr guter Punkt.
Vor allem dann, wenn die Feuerwehr nur das "kleine" Führungszeugnis anfordert, obwohl sie ja auch das für Behörden bekommen könnte.
Aber vielleicht hofft man darauf, dass schon die Forderung nach einem Führungszeugnis abschreckend genug ist.
Oder man weiss einfach selber nicht so genau, was man da eigentlich tut...
Vielleicht gibt es ja nach dem nächsten passenden Anlass dann neben dem besonderen Führungszeugnis für die Jugendarbeit auch ein besonderes Führungszeugnis für die Feuerwehr, in das alle Brandstiftungen und auch alle Sachbeschädigungen durch Inbrandsetzung (ja, da ist ein Unterschied!) eingetragen werden.
Gruß,
Henning
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