Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Falschparker: Feuerwehr Bremen führt Testfahrt im Viertel durch | 33 Beiträge |
Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 622788 |
Datum | 27.04.2010 14:05 MSG-Nr: [ 622788 ] | 12153 x gelesen |
Infos: | 07.05.10 Meldung auf Drehleiter.info 27.04.10 Konstanz: Feuerwehr Falschparker Falschparker behindern Feuerwehr 27.04.10 Bemen: Keine Gnade für Falschparker
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Strafgesetzbuch
Dazu hat der §142 StGB schon einen Notanker eingebaut. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Rechtfertigungsgründe, solange man im Nachhinein die Feststellung seiner Personalien etc. ermöglicht. Meist kommt ja sowieso die Polizei mit zu den Einsätzen und sollte etwas passieren, ist der Draht zwischen beiden Leitstellen ja meist dementsprechend kurz, dass die Abgabe einer Meldung über Funk mit Angabe des Unfallortes, eigenen Kennzeichens und der Fahrerdaten zuerst genügen sollte.
Denn es steht ja geschrieben:
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
[...]
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Das Ausfüllen einer Unfallmitteilung ist dadurch schonmal möglich und man zeigt ja, dass man sich nicht vorsätzlich der Feststellung seiner Beteiligung entziehen will.
In der Praxis würd da dann im Nachhinein ein normaler Unfall zu aufgenommen werden - wenn's 200%ige Kollegen von Grün-Weiß sind, wird auch erst einmal die Anzeige wegen Verdacht geschrieben (Polizei darf ja nicht eigenverantwortlich einstellen), aber bei der Situation Menschenleben in Gefahr wird meiner Einschätzung nach kein Staatsanwalt das bis zum Richter durchwinken, sondern ehr einstellen.
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