Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Qualitätsmanagement | 36 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617364 |
Datum | 03.04.2010 01:52 MSG-Nr: [ 617364 ] | 7817 x gelesen |
handelsüblich
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Florian Beschnur die alte Frage schlechthin. Woher soll es der Feuerwehrführer hü wissen?
Gegenfrage: in wie vielen Unternehmen mit Mitarbeiterverantwortung für mehr als 50 Leute wird jemand Chef, der nicht weiß, was HACCP ist? Merkste selber, ne?
Wobei wir dann wieder bei den viel diskutierten Problemen wären. Den Führungskräfte, die diese Instrumente nicht kennen, kennen oftmals auch noch ganz andere Sachen nicht...
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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| 01.04.2010 12:14 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd Teamgeist vs. Kameradschaft | |