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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 615979 | ||
Datum | 25.03.2010 20:25 MSG-Nr: [ 615979 ] | 10631 x gelesen | ||
Kurzer Nachtrag ... Das Nachfolgende Zitat der "VwVSächsBO" stellt die Zusammenhänge sehr gut dar, da zumeist die Löschwasserversorgung über das Trinkwassernetz gewährleistet wird. Natürlicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten Zitiert von ---VwVSächsBO, Punkt 14 Brandschutz, Absatz 2--- Das Vorhandensein der erforderlichen Wassermenge ist von der Gemeinde zu bestätigen. Soweit die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz erfolgt, muss dies von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen bestätigt werden. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
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