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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 615976 | ||
Datum | 25.03.2010 20:11 MSG-Nr: [ 615976 ] | 10812 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Nach dem Gesetz auch in Thüringen ausdrücklich gemeindliche Aufgabe. Und damit der Ball ganz eindeutig beim Träger der örtlichen Feuerwehr im Rathaus :-). und die verweisen einen dann in 99% der Fälle an das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen - sei es nun ein Zweckverband, irgendwelche Stadtwerke oder ähnliches ... aber nichts desto trotz hast Du recht - in den meisten Bundesländern findet man einen entsprechenden Passus in den Brandschutzgesetzen (oder wie die dann auch immer heissen), in dem sinngemäß drin steht "Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe ... die Löschwasserversorgung sicherzustellen." mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
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