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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerscheine, in der Praxis? | 74 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 612046 | ||
Datum | 01.03.2010 15:52 MSG-Nr: [ 612046 ] | 24747 x gelesen | ||
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Die Vorgabe gibts doch schon. Nennt sich FEV. KEINER zwingt irgendwelche FA für ihren ehrenamlich benötigten C1/C Geld hinzulegen. Solange sich genug Deppen finden freut sich die Gemeinde, finden sich keine Deppen mehr muss man entweder wieder auf Pferdefuhrwerke und Ledereimer umstellen oder die benötigten Führerscheine bezahlen. Was soll man da für Vorgaben benötigen? Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | ||||
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