Rubrik | Ausbildung |
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Thema | LKW- Führerschein für Feuerwehren? | 45 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 611956 |
Datum | 28.02.2010 11:35 MSG-Nr: [ 611956 ] | 11185 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo
Geschrieben von Sven NiclasAber Klauseln reinzudrücken halte ich für unangebracht..
Sehe ich prinzipiell auch so. Gerade in Hinblick darauf:
Geschrieben von Sven NiclasBezahlt Ihr auch die anderen Lehrgänge anteilig zurück, wenn man z.B. durch Arbeitsplatzwechsel zu einem Wohnortwechsel gezwungen wird?
Allerdings sollte sich doch bitte mal ein Rechtskundige/r äußern. Ich kann mir nämlich durchaus vorstellen das ein Vertrag zwischen Kommune und FA durchaus auch mit dieser Zeitklausel und Rückzahlung Bestand haben kann.
Nur müssen doch die Kollegen eigentlich mit dem Klammersack gepudert sein sich auf sowas einzulassen. CiFi schreibt es immer sehr schön und treffend:"Wenn die Kommune will das die roten Autos rollen, so soll Sie gefälligst auch dafür sorgen...".
Noch schlimmer und gleichzeitig wesentlich frecher finde ich allerdings die Kommunen, die einen Zuschuss zum Führerschein zahlen. Dreister gehts ja fast schon nicht mehr.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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