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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 608646 | ||
Datum | 09.02.2010 14:25 MSG-Nr: [ 608646 ] | 4907 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber Ich erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein... .... was ich aus meiner aktiven Zeit noch weiss ist, das sich das THW dazu freiwillig selbst verpflichtet hat, entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der Übernahme von wirtschaftlichen Leistungen einzufordern. Feuerwehrs haben das meines Wissens nach nicht gemacht, wie die Bundeswehr das handhabt weiss ich nicht. ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken Ralf Röhling | ||||
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