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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608618 | ||
Datum | 09.02.2010 11:30 MSG-Nr: [ 608618 ] | 5160 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino das ist eine Möglichkeit, die v.a. für Privatnutzer sicherlich ausreicht. Das habe ich so auch dem armen Studenten geschrieben, der mich eben per PM kontaktiert hat, und dem ein Neukauf schlicht zu teuer ist. Für einen ELW ist eine Ergänzung mit Sicherheit zu empfehlen, als Privatmann sind mir die Ergänzungslieferungen schlicht zu teuer. Das Geld (sind das noch 50 Euro/Jahr?) investiere ich dann lieber in deine anderen Werke. ;-) Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | ||||
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