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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 608611 | ||
Datum | 09.02.2010 10:44 MSG-Nr: [ 608611 ] | 5243 x gelesen | ||
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Es dürfen keinerlei Technischen Hilfeleistungen vom THW mehr erbracht werden ohne IHK Bescheinigung Erst Gestern in meinem Mail Postfach vom THW, das vorsorgliche Räumen von Dächern von Privaten Haushalten oder Gewerbebetreibe darf nur vom THW übernommen werden kein andere Unternehmer das übernehmen kann und eine IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt Erst wenn wirklich Gefahr in Verzug ist dürfen wir unterstützen. Übrigens steht in der Mail auch das alle Helfer auf dem Dach Absturzsicherung zu tragen haben und das ganze vorher von einem Architekt oder THW Baufachberater abgesegnet werden muss. Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | ||||
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