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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608596 | ||
Datum | 09.02.2010 10:06 MSG-Nr: [ 608596 ] | 5862 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber wird wohl Konsequenzen haben: Interessant, aber inhaltlich falsch bzw. fragwürdig. Mir wäre insbesondere neu, dass man eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK" benötigen würde, um BW außerhalb erklärter Katastrophen (die es in NRW z.B. vom Gesetz her gar nicht gibt) einsetzen zu dürfen. Details findet Ihr in den Unterlagen vom Streitkräfteunterstützungskommando zur Neuordnung der ZMZ. Verständlich zusammengefasst und kurz erläutert hier: http://www.einsatzleiterhandbuch.org/, Kap. 5-2.6 (zuletzt aktualisiert 03/09). Offensichtlich versucht da jemand massiv, seine wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Ob er damit Erfolg haben wird und ob das für die Sache an sich (Einbindung auch privater Träger in die Gefahrenabwehr) dienlich ist, kann man auch bezweifeln, zumal es nicht nur positive Berichte zum Einsatz "privater Flieger" gibt und er schon im Beschwerdeschreiben angibt, dass es auch private Anbieter gibt, die dem Verband nicht angehören... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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