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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607988 | ||
Datum | 06.02.2010 15:34 MSG-Nr: [ 607988 ] | 5761 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Schultheis Und trotzdem macht es für mich einen sehr großen Unterschied, ob derjenige Mitglied ist oder nicht. Falsch! Tragen dürfen es beide, da der Begriff FEUERWEHR und 99,5% aller Ortsnamen nicht geschützt sind (Es sei denn, dass es ein spezielles Design ist und dieses dann geschützt ist) Wobei ich dir zustimme, dass es der Außenstehende nicht tragen sollte. Das war aber mit den grünen T-Shirts und der Aufschrift POLIZEI auch so! Es könnte also jeder ein T-Shirt mit der Aufschrift FEUERWEHR HAMBURG (Hamburg hier nur als Beispiel) tragen. Erst mit dem Hoheitsabzeichen der Feuerwehr (Stadtwappen) wird es i. d. R. zum Verstoß. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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