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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 607926 | ||
Datum | 06.02.2010 13:41 MSG-Nr: [ 607926 ] | 5904 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = anonym Es wurde auch schon gesagt, dass man ebenfalls nicht das Recht habe, im Internet - auch im Feuerwehr-Forum- zu schreiben, bei welcher Feuerwehr man freiweillig tätig sei.Sag diesem Kommandanten, seit der 3. Änderungsverordnung der Verordnung zur Ausgestaltung des Feuerwehr-Forums-Beitragsschreiber-Angaben-Zulässigkeitsgesetzes (FeFoBeAnZuG) wäre dieses Recht ausdrücklich auf die Nennung der Feuerwehrzugehörigkeit erweitert worden. Oder frag ihn: Wo steht das? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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