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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 607924 | ||
Datum | 06.02.2010 13:39 MSG-Nr: [ 607924 ] | 5990 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von = anonym = anonym Es wurde auch schon gesagt, dass man ebenfalls nicht das Recht habe, im Internet - auch im Feuerwehr-Forum- zu schreiben, bei welcher Feuerwehr man freiweillig tätig sei. Dann sollte derjenige der das gesagt hat mal sein Hirn einschalten, sich über die Grundrechte und die weiteren Rechtsgrundlagen u.A. rund um das Feuerwehrwesen informieren. Falls diese Person eine Führungskraft oder gar Wehrführer, Kommdant o.Ä. ist kann man angesichts solcher falschen Aussage zum Schluss kommen das diese Person für das betreffende Amt nicht unbedingt optimal geeignet ist. Von Führungskräften wird, neben der Feuerwehrtechnik, auch ein gewisses Grundlagenwissen in rechtlichen Dingen erwartet. Falls das dann doch nicht vorhanden ist kann man von den erwarten das die bei Dingen von denen sie nichts verstehen einfach den Mund halten. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | ||||
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