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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 605928 | ||
Datum | 29.01.2010 14:13 MSG-Nr: [ 605928 ] | 6559 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Ott ob das die Versicherung verlangt kann ich nicht sagen, fakt ist aber, dass in nahezu allen größeren Betrieben und zumindest in den Feuerwehren und HiOrg die ich kenne ein Fahrzeug nur dann bewegt werden darf, wenn der Fahrer darauf eingewiesen ist. § 35 (1) GUV-V D 29 "Fahrzeuge": "Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen, [...] die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben." | ||||
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