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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 598760 | ||
Datum | 24.12.2009 10:49 MSG-Nr: [ 598760 ] | 6665 x gelesen | ||
eine Objekt/Alarmplanung MUSS nicht zwangläufig eine Behörde oder Feuerwehr erstellen. Kann auch ein Sachverständiger oder Consultingbüro sein... jenachdem, wer den Auftrag erhält. Das die Behörden mit eingebunden werden sollen und müssen ist klar. Aber federführend kann der Betreiber jemanden bestellen. | ||||
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