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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig | 8 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 598727 | ||
Datum | 23.12.2009 23:43 MSG-Nr: [ 598727 ] | 3152 x gelesen | ||
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Servus! Geschrieben von Henning Koch Wobei man dann doch besser etwas mehr Text lesen sollte als nur die Überschrift. Nachdem ich die News-Meldung eingestellt habe, habe ich das getan... Geschrieben von Henning Koch Die grundsätzliche Gebührenpflicht wurde doch in den hier diskutierten Fällen nicht in Frage gestellt? Die grundsätzliche Gebührenpflicht nicht, aber die Art der Gebührenerhebung wurde kassiert. Ich kenne da einige Feuerwehren die ebenso abrechnen und werde die zuständigen Menschen jetzt mal auf das Urteil hiweisen, dann kann sich der Jurist der Kommune überlegen, wie man weiter vorgeht. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / häßlichsten / ältesten Bug? Immer her damit!. | ||||
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