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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 597994 | ||
Datum | 21.12.2009 19:20 MSG-Nr: [ 597994 ] | 10879 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Reichart Das habe ich auch nicht behauptet. Das ändert aber wieder die Lage ganz deutlich. Fest eingebaut (z.B. Funkgeräte, fest eingebaute Möbel, Sitze) sind keine Ladung sondern zählen schon zur Leermasse des Fahrzeuges. Wenn die nun schon über dem liegt, was als zul. Gesamtmasse erlaubt ist, darf dem Fahrzeug erst gar keine BE erteilt werden oder muss entzogen werden. Das ist 'ne ganz andere Baustelle als Überladung. Gruß, Michael | ||||
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