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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 597917 | ||
Datum | 21.12.2009 16:42 MSG-Nr: [ 597917 ] | 11026 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Harald Hilpert Geschrieben von Henning Koch Aber nein. Im Gegenteil gibt es bei der überwiegenden Mehrheit der FA zu dieser Detailfrage ein Defizit in der Rechtskunde ;-) Leider wird es auch von vielen Ausbildern genau so gelehrt, wie du es schreibst: Geschrieben von Harald Hilpert Die Sonderrechte nach § 35 StVO gestatten im Einsatz bestimmte Abweichungen von dieser Verordnung - der StVO! Nicht jedoch von der StVZO! Ich hatte ja absichtlich nicht den Begriff "Sonderrechte" benutzt sondern allgemein von "Ausnahmen" gesprochen. Die StVZO hat dafür ihre eigene Regelung, siehe §70(4) StVZO. Gleiches gilt auch für die FZV (§47(4) FZV) und sogar die FeV (§74(5) FeV) Gruß, Henning | ||||
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