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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Rettungsdienstkräfte Bayern | 55 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 596843 | ||
Datum | 16.12.2009 17:16 MSG-Nr: [ 596843 ] | 14423 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Wie macht man das eigentlich anderswo in deutschland wo die Polizei nicht "Dem Einsatzleiter" unterstellt ist? Entweder spricht man sich dort ab oder es gibt eine klassische Interessenkollision durch Doppelzuständigkeiten. Wenn dann noch die Ordnungsbehörde einsteigt, die ja auch Gefahrenabwehraufgaben hat, kann sich die Führungsebene daran herrlich aufreiben. Wenn sie will... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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