Geschrieben von Thomas BrandlDa ich grundsätzlich der Meinung bin, mit dieser Vorgeschichte überhaupt eine realistische Chance zu haben, der ja der Amtsarzt unter einer vielzahl von Bewerbern wählen kann.
Dann nimmt eben den nächsten mit den gleichen Noten und einem Knie ohne "Vorgeschichte".
Oder wie sieht ihr das?
Der Arzt schreibt dem Personalentscheider nur "Beweber $Meier ist geeignet/nicht geeignet".
Was der Entscheider dann daraus macht, ist seine Sache.
Die Ärztliche Schweigepflicht im ist da nicht komplett aufgehoben.
Kritisch ist auch, Leute zum Arzt zu schicken, bevor sie eingestellt werden. RWE hat das ja gemacht.
I.d.R. findet sich auf den SChreiben der Einladung zum Arzt "Vorbehaltlich ihrer Gesundheitlichen Eignung die durch $arzt am $Datum festgestellt werden soll sind sie für $Stelle vorgesehen."
Bei einer Landespolizei gab es mal die Praxis, dass die Ärzte einen "Befundkatalog" erhielten, worin geschrieben stand was ein Ausschlusskritierum ist, und was nicht. Je nach Bewerberanzahl waren die Kriterien strenger oder weniger streng.
Eine "Entshceidungsmöglichkeit" außer "tauglich, nicht tauglich" hat der Arzt i.d.R. nicht.
(udiags)
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