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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einteilung in Brand-Risikoklassen nach ThFwOrgVO | 10 Beiträge | ||
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 596146 | ||
Datum | 11.12.2009 18:33 MSG-Nr: [ 596146 ] | 6855 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Marco Dimitriadis--- Die neue ThürFwOrgVO sieht vor, dass technische Gefahren und Brandgefahren als BT zusammengefasst werden. Wie eure Gemeinde einzustufen ist, kommt also auch auf die dort vorhandenen Brandgefahren an. Oooops, würde ich vorsichtig machen. Nach schnellem Überfliegen der Internetseiten der FF Zwinge-Silkerode würde ich eher auf BT 1 tendieren. Denn § 19 Abs. 4 ThürFwOrgVO sagt auch: Die Einordnung der Gemeinden in die Risikoklassen nach § 3 Abs. 3 ist unverzüglich nach Inkrafttreten der Verordnung vorzunehmen. Der sich daraus ergebende Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen ist für künftige Ersatz- und Neubeschaffungen maßgebend. Vorhandene Fahrzeuge und Sonderausrüstungen können weiter verwendet werden. Und Anlage 1 zu § 3 besagt dann über den Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen in den Risikoklassen: BT 1: - Gebäude bis 2 Vollgeschosse (bis 8m Brüstungshöhe) - überwiegend Wohngebäude - keine nennenswerten Gewerbebetriebe - keine baulichen Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung - kleinere Ortsverbindungsstraßen/Ortsverkehr Fahrzeuge: TSF (alternativ: TSF-W oder KLF-Th oder StLF 10/6) BT 2: - Gebäude mit 3-5 Vollgeschossen - Wohngebäude - Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe und Beherbungsbetriebe bis 12 Gastbetten, Verkaufsstätten >1000m² Geschossfläche, Lagerplätze - keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung - geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene Fahrzeuge: (H)LF 10/6, DLA (K) 18-12 ___________________________________________________________________________________________ Fazit: Bei Einstufung in BT 2 müssten bei zukünftigen Beschaffungen ein LF und eine DLK favorisiert werden, um der Einstufung Rechnung zu tragen. O.k., die DLK darf aus Stufe 2 (überörtlich) kommen, sofern sie die Hilfsfrist von 10 Minuten einhält. Aber ich weiß auch, dass mancherorts die Einstufungen erhöht worden sind, um entsprechende (Groß-) Fahrzeuge mit Fördermitteln beschaffen zu können. Ich denke, man sollte hier wirklich auf dem Teppich bleiben und die Einstufung realistisch vornehmen und vorallem auch mal in die Nachbarschaft schauen, was dort an Technik (innerhalb der Hilfeleistungsfrist) vorgehalten wird. Und Lars, wie stehts jetzt mit der Einstufung ? Grüße, OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | ||||
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