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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 591405 | ||
Datum | 10.11.2009 13:58 MSG-Nr: [ 591405 ] | 26023 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Hermann Wenn Du der Meinung bist, dass diese Taetigkeiten nach Dienstende nicht erlaubt sind, wie kann dann eine FF ueberhaupt ihren Einsatzdienst nach Feierabend ihrer Kraefte sicherstellen? Na ja, man schlecht vor dem Arbeitsgericht klagen, dass Anwesenheit =Arbeitszeit ist und dann nach Hause fahren und sofort wieder von der Freischicht alarmiert werden. Das verstößt gegen geltendes Recht. Da ich aber in der freien Wirtschaft arbeite und offiziell irgendwas mit 38,5 Stunden arbeite, kann ich pro Woche noch 8,5 Stunden Zeit für die Arbeit bei der Feuerwehr spenden. Und das obwohl für mich als Freiwilligen nicht die gleichen Regeln gelten wie für dich als BF'ler Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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