Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 591401 |
Datum | 10.11.2009 13:45 MSG-Nr: [ 591401 ] | 26006 x gelesen |
Infos: | 19.11.09 Neues FwG tritt am 19.11.09 in Kraft 07.10.09 Landtag live - Livestream direkt aus der Landtagssitzung 04.10.09 Tagesordnung der 74. Plenarsitzung am 07.10.2009 04.10.09 Drucksache 14/5103 [Entwurf] 04.10.09 Info über 74. Sitzung des Landtages Baden-Württemberg 17.09.09 BaWü: Kabinett stimmt Änderung des Feuerwehrgesetzes zu
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Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Thomas EdelmannIch kenne sogar richtige, echte BF'ler.
Ui, jetzt machst Du aber einen. :-) Sollte ich mich da jetzt irgendwie getroffen fuehlen?
Geschrieben von Thomas EdelmannZum Glück ist mein Weltbild nicht auf dem Feuerwehr-Forum aufgebaut.
Meines auch nicht, denn sonst muesste ich ja denken, dass die meisten FFler die absoluten Supermaenner sind und die BF aufgrund ihrer, angeblich auf Geld basierenden, Motivation die schlechteren Feuerwehrleute sind...
Ich traue mir schon zu einen recht guten Ueberblick ueber die deutsche Feuerwehrlandschaft (FF und BF) zu haben.
Geschrieben von Thomas EdelmannMan kann natürlich den höhenrettenden Taucherrettungsassistenten fordern und auch ausbilden, die Frage ist, dann ob man den während seiner jährlichen Fortbildungen noch auf einen Einsatz schicken kann.
Also bei mir klappts. :-) Und Einsaetze fahre ich immer noch genug... Geschrieben von Thomas EdelmannOb ich das Sicherheitsniveau im 2. Abmarsch mit der gerade in den Feierabend entlassenen Freischicht halten kann, will ich mal bezweifeln.
Da es nicht nur Kollegen und Wachabteilungen gibt, die gerade in die Freischicht gehen, klappt das bei Grossschadenslagen und laengeren Einsaetzen bei uns doch recht gut. Bei uns kann immer ein zweiter kompletter Loeschzug gestellt werden. Dann hast Du auch garantierte Qualifikationen...
Geschrieben von Thomas EdelmannUnd über die arbeitsrechtlichen Dinge brauchen wir da dann nicht mehr reden.
Echt? Z.B. angeordnete Mehrleistungsstunden mit der Moeglichkeit zum Abfeiern im Ausgleichszeitraum?
Wenn Du der Meinung bist, dass diese Taetigkeiten nach Dienstende nicht erlaubt sind, wie kann dann eine FF ueberhaupt ihren Einsatzdienst nach Feierabend ihrer Kraefte sicherstellen?
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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