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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 587919 | ||
Datum | 18.10.2009 23:15 MSG-Nr: [ 587919 ] | 10337 x gelesen | ||
Hallo Peter! Geschrieben von Peter Lieffertz Sondern der Rechtsbeistand sollte greifen wenn aus "Unabsichtlichkeit" was passiert ist. Der besagte hatte bestimmt auch nicht die Absicht jemanden zu verletzen... Oder soll man nun Ausbildung nicht einbeziehen??? Ein klarer Menschenverstand sollte bei jeder Führungskraft vorhanden sein, ohne Frage. MkG Gruss Jörn | ||||
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