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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ersatz Verdienstausfall Selbständige | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587414 | |||
Datum | 16.10.2009 07:37 MSG-Nr: [ 587414 ] | 4264 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke
Auch eine gute Frage. Mir wollte unsere Stadt mal den Verdienstausfall nur in den Zeiten von Mo-Fr, 7-17 Uhr erstatten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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