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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 586298 | ||
Datum | 11.10.2009 00:36 MSG-Nr: [ 586298 ] | 19946 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Häfele Betroffene Kameraden sollten dann aber zumindest eine UVV-Einweisung zum Verhalten auf Bahnanlagen erhalten haben. Denn 1 km an einer Bahnstrecke entlangzulaufen kann weit und gefährlich sein. Zumindest sollte man sich mit dem Thema mal auseinandergesetzt haben wenn man Bahnanlagen in seinem Zuständigkeitsbereich hat (nicht nur die der DB AG). a) Gleisanlagen dürfen generell nicht betreten werden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr und gleichzeitiger Einleitung von Sicherungsmaßnahmen ist ein Betreten eigentlich auch nur mit Einweisung der für den Betrieb zuständgen Stelle statthaft. b) Das Sicherste ist immer noch die schriftlich bestätigte Gleissperrung. Ist das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich müssen andere Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Eine Möglichkeit ist, dem Verkehr entgegen zu gehen und einen sofortigen Halt zu signalisieren. Dies wird mit dem Signal Sh1 erreicht. Tagsüber: Rot-weiße Fahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis geschwungen. Nachts: Rote oder weiße Laterne wird im Kreis geschwungen. Bei zweigleisigen Strecken immer neben dem linken Gleis laufen, niemals zwischen den Gleisen! Um den Verkehr wirksam zum Anhalten zu bringen kann man sich der Tabelle der Annäherungsstrecken bedienen Kann man z.B. in der BG-I 781 auf S.19 nachlesen. c) Erdung der Oberleitung nur nach Abschaltung und durch unterwiesenes Personal d) Maßnahmen a bis c sind Aufgaben des Notfallmanagers (bei anderen VU kann der auch anders heissen) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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