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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Großbrand Chemiefabrik und Armaturenfabrik in Iserlohn | 40 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 582253 | ||
Datum | 13.09.2009 13:31 MSG-Nr: [ 582253 ] | 9910 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Ulrich Cimolino Das Urteil wird m.E. sehr weitreichende Folgen für die Genehmigung solcher Betriebe haben. oder eine Änderung des FSHG. IIRC: Kostenpflicht bei z.B. brennbaren Flüssigkeiten besteht bei Schadensfällen auf dem Transportweg und bei allen anderen Schadensfällen nur, wenn es sich nicht um Brände handelt. Diese Einschränkung könnte man ja für Betriebe ab einer gewissen Lagermenge durchaus zur Diskussion stellen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Auffangwannen unter Tanks, Tanktassen, ganzer Betrieb entsprechend ausgelegt... Genau das war doch in IS der Fall, und genau dort hatte sich das kontaminierte Löschwasser gesammelt? Gruß, Henning | ||||
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