Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfe, Rettungsdienst, wer darf retten. | 45 Beiträge |
Autor | tobi8as 8d., hameln / NS | 579975 |
Datum | 01.09.2009 20:10 MSG-Nr: [ 579975 ] | 16390 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Deutsches Rotes Kreuz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches Rotes Kreuz
Hallo,
hier am Ort gibt es die Feuerwehr mit 3 RTW
das DRK
2 private Rettungsdienste mit RTW, KTW, MZW artigen Fahrzeugen
NEF's vom Kreis
Nun sagte mir jemand von der Feuerwehr in leitender Position, das nur die Feuerwehr, das Recht hätte den Rettungsdienst hier zubetreiben, das DRK hätte mur im Umland zufahren, die privaten, das währen rechtlich nur (Taxi)-Mietwagenunternehmen! Die Feuerwehr, bzw. die Stadt bezahlt Fahrzeuge und Personal und müsste auch ausgelastet werden, da hätten die anderen nichts zusuchen.
Nur leider sieht es so hier aus:
-Das DRK nimmt jeden 2. Einsatz der Feuerwehr weg.
-Die privaten fahren Rettungsdienst mit Martinhorn!!!
-Die privaten fahren den ärztlichen Notdienst mit Martinhorn, wohl als Konkurrenz zum NEF?
-Angeblich nutzen die privaten auch den BOS-Funk
Was kann man da machen, wer hat Recht?
Ein privater hatte ein Vefahren schon mal am Hals, jetzt dürfen sie Martinhorn haben aber nur für extreme Notfälle beim erlaubten Krankentransport, aber verplompt. Scheinbar muss die Plombe jeden Tag nach verplompt werden, lach.
Tschüss
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| 01.09.2009 20:10 |
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tobi7as 7d., hameln | |