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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575499 | ||
Datum | 12.08.2009 08:50 MSG-Nr: [ 575499 ] | 10829 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Michael Tiedemann Der Großteil der Arbeit ist doch eher ein Verwaltungsamt. eben, deshalb ja. Es ist mir absolut schleierhaft, wie man so ein Amt a) alleine (daher brauchts IMHO eien Stellvertreter vor Ort) b) ehrenamtlich (ab einer gewissen Größe) durchführen kann. Daher finde ich es mehr als legitim (in der Satzung) zu fordern, dass die Führungskräfte (StBI / stellv.) in der Stadt arbeiten sollten bzw. in einer vernünftigen Zeit vor Ort sein sollten. Ich verstehe den Ersteller so, dass er im Fernverkehr arbeitet. Und das halte ich persönlich nicht mit dem Amt für vereinbar. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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