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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen | 46 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574425 | ||
Datum | 05.08.2009 12:11 MSG-Nr: [ 574425 ] | 13143 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Krone Die Firmen werden ja sicherlich entsprechende Zulassungen haben... das können die m.E. gar nicht, weil nach der bisherigen Diskussion offensichtlich die Zulassungen (solange das nicht ein Lampenhersteller pauschal für sich erreicht), NUR für das jeweilige Fahrzeug im Rahmen einer auf den Einzelfall bezogenen Ausnahme nach § 70 erreicht werden kann. "Einbauen" können Firmen ganz viel, ob man dann auch so damit fahren darf, ist ggf. ein ganz anderes Problem... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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