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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaUnd immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW.47 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg573146
Datum29.07.2009 23:31      MSG-Nr: [ 573146 ]10093 x gelesen

Geschrieben von Berthold BodenWenn ich mal überlege alle würden mit 5 km/h schneller zum GH fahren (bei der Geschwindigkeit kommt dann wohl eher eine Überholaktion von anderen Verkehrsteilnehmern), dann würde eine Freiwillige Feuerwehr keine Ausrückzeit von max. 3 min erreichen.

Falscher Gedankenansatz. Ob irgend welche Hilfsfristen eingehalten werden ist nicht mein Problem als einzelner FM. Sondern das Problem der Gemeinde als diejenige Einrichtung welche eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten hat, welche die Hilfsfristen einhält.


Geschrieben von Berthold BodenSomit währe eine FF gestorben und jede Stadt müsste an jedem Standort eine Hauptamtliche Wehr schaffen. Kosten die jedes Stadtsäckel sprengen würde!


Vorher werden die Hilfsfristen auf ein praktikableres Maß "angepaßt". Da wette ich mit Dir.
Ich habe es ohnehin nie verstanden, warum man sich die sehr eng gefaßten Hilfsfristen einer AGBF (also für Berufsfeuerwehren in großstädtisch-dicht besiedelten Bereichen) für die Verwendung in/ bei FFen hat ans Bein nageln lassen. Das hätte ich als kommunale Spitzenverbände bekämpft bis aufs Messer.

Außerdem solltest Du mal eine Weg-Zeit Berechnung machen. Wiviel Du auf der gesamten Strecke von daheim zum Feuerwehrhaus schneller fahren mußt um von 5 auf 3 Minuten zu kommen bzw. wie lang Dein Weg sein muß damit es überhaupt bei erreichbaren/ vertretbaren Geschwindigkeiten machbar ist.
Und alle diese Berechnungen gehen i.d.R. nur mit einer als konstant angenommenen Geschwindigkeit, was in einer Stadt illusorisch ist.
Bei Modellrechnungen die ich immer zeige wird das recht deutlich. Auf einer Strecke von ca. 1,1km (Bei uns Entfernung Stadtmitte - Feuerwehrhaus, somit bei uns durchschnittliche Anfahrtstrecke) sparst Du bei einer Geschwindigkeitserhöhung von 50 km/h auf 80 km/h gerade mal 30 Sekunden ein. Nur daß auf dieser Strecke eine konstante Erhöhung um 30 km/h vom ersten bis zum letzten Meter gar nicht möglich wäre (Ampeln, andere Verkehrsteilnehmer, Straßenverlauf,...). Also reduziert sich dieser geringe Gewinn noch durch jeden Verzögerungsvorgang mit anschließender Beschleunigung weiter.
Ganz nebenbei steigt aber der Anhalteweg auf mehr als das Doppelte an.
Man gewinnt also quasi nichts, riskiert aber unnötig viel.


Geschrieben von Berthold BodenWas ist denn mit der Zivilstreife der Polizei. Fährt die dann auch mit 5 km/h mehr zum Einsatz oder haben die dann andere Rechte?

Ohne Sondersignal ist eine Zivilstreife wie ein FM auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zu betrachten. Sonderrechte sind vorhanden, dürfen aber wie immer nur unter Berücksichtigung §35 Abs. 8 StVO in Anspruch genommen werden was auch bei einsatzfahrzeugen und auch mit Licht und Horn gilt). Ob sie 5km/h schneller fahren oder 30 hängt wie auch im einsatzfahrzeug der Fw (oder eben im Privat-Pkw) von vielen verschiedenen Faktoren ab, die man in seine Entscheidung einfließen lassen muß.

Und wenn SoSi nach §38 Abs. 1 StVO verwendet wird ist es wie bei jedem anderen Einsatzfahrzeug auch.


Geschrieben von Berthold BodenIch denke die Gesetzgebung sollte mal einen eindeutiges Urteil für Privatfahrzeuge geben, dann ist es für alle klar!

Gesetzgebung und Urteil schließen sich gegenseitig aus. Legislative/ Judikative.
Es würde vollkommen reichen, wenn die Gerichte die bestehenden Vorschriften mal fehlerfrei anwenden würden.
Wenns zu schnell war, dann wars zu schnell. OK
Sonderrechte sind nach §35 Abs. 1 StVO grundsätlich gegeben.
Ich kann dann nur prüfen, ob es erforderlich war, ob der Umfang erforderlich war und ob §35 Abs. 8 StVO beachtet wurde.
Daraus kann ich aber immer noch zu dem Schluss kommen, daß die Inanspruchnahme von SoRe nicht oder nicht in dem Umfang erforderlich waren und derjenige zahlt/ zu Fuß geht.
Das gilt aber auch für jedes Einsatzfahrzeug. Der einzige Fehler ist bei einen oder anderen Gericht, daß er entgegen der Auffassung des Gesetzgebers SoRe ausschließt.
Würden die Gerichte Sagen "Ja, SoRe gegeben, aber §35 Abs. 8 nicht eingehalten/ andere gefährdet/ behindert/..." wäre das wesentlich besser verständlich und unangreifbarer.


Geschrieben von Berthold BodenUnd ein Feuerwehrmann/-frau muss sich keine Gedanken machen, wenn er/sie mal zu spät, weil er sich an die Verkehrsregeln halten musste, zu einem Wohnungsbrand fährt, bei dem dann Menschen zu Tode gekommen sind.

Soll ich es Dir ganz ehrlich sagen? Das wäre mir sowas von egal. Wir kommen, wenn wir da sind. Wir tun, was wir können. Aber wir können eben nicht jeden retten. Und wenns Dir darum geht, da gibt es ganz andere Baustellen die feuerwehrintern sind, bei denen wir Zeit/ Qualität gewinnen könnten. Ohne Gesetzesänderngen. Oder wie schnell steht bei Euch eine Steckleiter (45 Sekunden mit 40m Anlauf ist übrigens langsam) oder eine Scheibleiter voll einsatzbereit am Gebäude? Wie schnell ist der Sprunretter in Stellung? Wie schnell ist der WTr als SiTr ausgerüstet (aller über 120 Sekunden ist indiskutabel). Ich schlage vor, wer Zeit gewinnen will setzt hier an. Das sind eigene Baustellen.

Und was bringt es, wenn zwar ich schnell am Feuerwehrhaus bin, aber eben alleine am Feuerwehrhaus stehe und noch auf 5-X andere FM warten muß? Nichts. Es würde nur dann was bringen, wenn ich der letzte FM wäre nach dem die Fahrzeugtür am Einsatzfahrzeug zugeht und das Fahrzeug ausrückt. Und das ist bei zig alarmierten FM eher unwahrscheinlich...

Diese ganze "Wir-machen-schnell-weil-wir-dem-Bürger-helfen-wollen" Masche ist doch Selbstbetrug.
Wir machen schnell, weil wir noch auf ein ausrückendes Fahrzeug kommen wollen/ auf ein interessantes ausrückendes Fahrzeug kommen wollen. Und wir wissen, daß es beim Redundanzsystem der FF-Alarmierung immer Leute gibt, die das eben nicht mehr schaffen und die im Feuerwehhrhaus zurück bleiben. Das ist normal, das muß so sein. Nur darf das nicht dazu führen daß man unter dem Deckmantel der SoRe und dem Wohl des Bürgers ohne Not von der StVO abweicht.


Geschrieben von Berthold BodenBleibt spannend was der Fall "Castrop Rauxel" am Ende bringt! Zumindest vergraule ich mir so weitere ehrenamtliche Mitglieder.


Ich denke in diesem besonderen Fall kommen mehrere Faktoren zusammen.
Zum einen besteht offensichtlich ein Interessenkonflikt zwischen Ordnungsamt/ Stadtverwaltung und ehrenamtlich dienst leistenden FM.
Zum anderen hat wieder mal ein Gericht in der Beurteilung des Falls/ der Anwendung des §35 Abs. 1 daheben gegriffen.

Dennoch kann man auch in "ganz normalen" Fällen zum selben Urteil mit den selben Konsequenzen kommen. Nur anders begründet.

Und das ist es, was ich meinen Jungs und Mädels im TrM1 in Rechtsgrundlagen zur StVO beibringe.
Es geht nachher um Euren Führerschein, um Euren Geldbeutel, um Eure Punktekonto, um Euer Vortsrafenregister (fahrlässige KV/ Tötung) und ggf. um euren Job (wenn der am Führerschein hängt). Ist es das wirklich wert? Und der Wahre Grund steht oben. Und der heißt nicht "Bürger" oder "Hilfsfrist". Sondern "Sitzplatz".
Und Ihr seid als einzelner FM nicht für die Einhaltung der Hilfsfrist verantwortlich zu machen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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