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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Befreiung vom Dienst wegen eines Einsatzes. | 26 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 571934 | ||
Datum | 23.07.2009 12:11 MSG-Nr: [ 571934 ] | 8522 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Christi@n Pannier Da rechtlich gesehen während eines Einsatzes keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht gibt es auch nichts zu stempeln. Nichstdestotrotz hat der gemeine Arbeitnehmer üblicherweise zu stempeln, wenn er den Betrieb betritt und verläßt. Allein schon versicherungstechnische Belange spielen hier eine Rolle. Also muss er sicher nicht arbeiten, sich m. A. nach aber an- und abmelden. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | ||||
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