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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 567770 | ||
Datum | 02.07.2009 20:54 MSG-Nr: [ 567770 ] | 9017 x gelesen | ||
Sowohl dein Link als auch § 6 FeV "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)." Sagen mir das ich an 3,5t noch 0,75t dranhängen darf also max. 4,25t möglich sind. Bin zwar kein Jurist, aber für mich (und für viele andere wohl auch) klingt das eindeutig. | ||||
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