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Thema | Rauch erzeugen im Wald | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 565232 | ||
Datum | 21.06.2009 20:25 MSG-Nr: [ 565232 ] | 4275 x gelesen | ||
Geschrieben von Hagen Vollrath das ist sogar zwingend vorgeschrieben und zwar als Anmeldung bei der nach Sprengstoffzuständigkeitsverordnung des jeweiligen Landes zuständigen Behörde, das kann je nach Land auch die Gemeinde sein. Nur, wenn er Pyrotechnik einsetzt. Wenn er mit einer Nebelmaschine (das hat damals m.W. Peter Aust vorgeschlagen, gibt es wohl auch tragbar in der stromfreien Variante ähnlich einem Laubgebläse) oder (feuchtem) Holz und Feuer arbeitet eher nicht. Wobei Wald und Feuer, da wäre ich im Zweifel immer vorsichtig ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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